AD(H)S
Symptome & Geschlechterunterschiede
Was steckt hinter der Diagnose – und warum bleibt ADHS bei Frauen, nicht-binäre und trans* Personen so oft unerkannt?
AD(H)S (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) ist eine neurobiologisch bedingte Störung, die weit über Unaufmerksamkeit oder Zappeligkeit hinausgeht. Sie betrifft die Regulation von Aufmerksamkeit, Impulskontrolle und emotionaler Steuerung – und kann alle Lebensbereiche beeinflussen.
Die Symptome variieren erheblich zwischen Individuen – und auch zwischen den Geschlechtern. Lange wurde ADHS fast ausschließlich bei Jungen diagnostiziert. Heute wissen wir: Frauen und Mädchen, nicht-binäre und trans* Personen sind genauso betroffen, zeigen jedoch häufig ein anderes klinisches Bild.
Warum gendersensibel?
Klassische AD(H)S-Diagnostik basiert historisch auf Studien, die überwiegend Jungen und Männer einbezogen haben. Die Folge: Frauen, nicht-binäre und trans* Personen bleiben oft jahrzehntelang unerkannt oder erhalten Fehldiagnosen wie Angststörung, Depression oder Borderline-Persönlichkeitsstörung
Mein Diagnostikprozess
Schritt 1 – Erstgespräch & Anamnese (50 Min.)
Erhebung der Anamnese, Klärung Ihrer Fragestellung. Durchführung eines AD(H)S Screenings. Fremdbeurteilungsfragebögen werden mitgegeben.
Schritt 2 – Testpsychologische Untersuchung (50-75 Min.)
Klinisch standartisiertes Interview (DIVA) findet statt.
Schritt 3 – Auswertung & Befunderstellung
Sorgfältige Integration aller Ergebnisse in einen schriftlichen Befundbericht.
Schritt 4 – Rückmeldegespräch (25-50 Min.)
Gemeinsame Besprechung der Ergebnisse, Raum für Ihre Fragen, Empfehlungen für weitere Unterstützung und nächste Schritte.
AD(H)S-Diagnostik- Paket (SelbstzahlerInnen)
Erstgespräch & Anamnese 50 Min. (GOÄ 812a) 134,06 €
Testpsychologische Untersuchung 50-75 Min. (GOÄ 855a) ab 105,21 €
Rückmeldegespräch 50 Min. (GOÄ 812a) 134,06 €
Gesamtpaket AD(H)S 373,33 €
Hinweis zur Kostenerstattung:
Privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte können die Rechnung ggf. einreichen – bitte klären Sie die Erstattungsfähigkeit vorab mit Ihrer Versicherung. Kassenpatienten: Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist im Regelfall nicht möglich. Selbst getragene Kosten für eine Psychotherapie/Diagnostik können Sie ggf. als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung absetzen.
